© Roland Kruk
Dieser Beschluss (2 BvC 55/19) ist die Ablehnung meines 3. Befangenheitsantrages gegen
Richter Müller, der auf dem Neujahrsempfang der CDU in Tholey (2019), als aktver
Verfassungsrichter, aufgtreten ist und wie ein Berufspolitiker eine Wahlkampfrede gehalten
hat.
Die Lobeshyme auf die CDU und seinen eigenen Leistungen als Berufspolitiker
(Ministerpräsident vom Saarland) verstößt direkt gegen die Gewaltenteilung und den
Verhaltenscodex der Verfassungsrichter und wer als Verfassungsrichter auftritt wie ein
Berufspolitiker im Wahlkampf hat bereits bewiesen, das er NICHT NEUTRAL sein kann…, wenn
es um die Beamten in den politischen Ämtern des Deutscen Staates geht.
Trotzdem vermisst das Bundesverfassungsgericht, hier im letzten Absatzb( -3- obendrüber)
,einen Zusammenhang zwischen den vorliegenden politischen Äußerungen, von Richter
Müller… und der korrekten Bewertung meiner Wahlprüfungsbeschwerde 2 BvC 55/19, durch
den Berichterstatter (Richter Müller)….
Nun…, jede politische Äußerung eines Verfassungsrichters kann Befangenheit ausdrücken…,
denn RICHTER müssen NEUTRAL sein. Insbesondere das hochleben lassen politischer Parteien
und ähnliche verbrüdernde Äußerungen mit der Politik, die sogar direkt gegen den Verhalten
Codex der Verfassungsrichter verstoßen und die Gewaltenteilung betreffen…, kann man NICHT
einfach ignorieren.
In der Definition der Befangenheit des Bundesverfassungsgerichtes steht:
2. Zitat BVG: „Es kommt hier nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist
oder ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller
Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“ Zitat Ende,
Und hier ist der wichtigste Teil die Aussage „bei vernünftiger Würdigung aller Umstände“ und
genau das vermisse ich, bei diesem Beschluss des BVG…, denn die Möglichkeit der
Befangenheit von Richter Müller…, ergibt sich zwingend aus der Summe der Vorwüre, die im
Zusammenhang gesehen und bewertet werden müssen… und das passiert hier ausdrücklich
NICHT.
Daher vermisst das Gericht hier auch den Zusammenhang…, den es hat ihn
ausdrücklich NICHT gesucht!
Ich weiß nicht wie hoch die Ansprüche an die Neutralität eines
Verfassungsrichters wirklich sind…, aber wenn ich wahrheitsgemäß schreiben
kann:
„Stellen Sie sich einfach einmal vor, ein ungarischer Verfassungsrichter, der vorher langjährig
für Fidesz Berufspolitiker war, hätte auf einem Fidesz Neujahrsempfang, die regierende
Orban Partei und ihre Mitglieder gepriesen…, da würde hier die Deutsche Presse lautstark
den Rücktritt fordern und die Politiker würden das unterstützen…, aber wenn ein Deutscher
Verfassungsrichter, der ewig in den höchsten politischen Ämtern wirkte, als aktiver
„Verfassungsrichter“ , mit aktivem CDU-Parteibuch…, die CDU und ihre Politiker, auf
Wahlkampfniveau hochleben lässt…, wird das einfach ignoriert?
Gibt es in diesem Kontext…, formalrechtlich einen Unterschied zwischen
Ungarn und Deustchland?
Wer weiß…, wahrscheinlich müsste der ungarische Verfassungsrichter
zurücktreten…!
Richter Müller repräsentiert auf der einen Seite eine sehr große Nähe und Abhängigkeit von
der Deutschen Politik… und auf der anderen Seite verweigert er bereits seit 2013, 3-MAL…,
meiner simplen…, aber hoch brisanten Frage, die belastbare Bewertung…, in dem er in allen
Varriationen feststellt…, es wäre von mir NICHTS „belastbares „ vorgebracht worden…, es also
auch NICHTS zu prüfen gibt.
Hier geht es um mindestens 175 Mandate im Bundestag…, die von Beamten besetzt sind….
Beamte…,die ausdrücklich NUR deshalb gegen die Gewaltenteilung im Bundestag sitzen
können…, weil sie durch das grundgesetzlich garantierten Kündigungsverbot (Art.48 Abs. 2 Satz
2 GG), für ehrenamtliche Arbeit im Nebenjob Bundestagsmandat (1949-1975) , heute als
Berufspolitiker (1975-heute), gesetzlich bevorteilt werden.
Sobald das hier belastbar geprüft wird…, gibt es keinen einzigen Beamten mehr in der Berufs-
Politik… und das bedeutet in diesem Kontext…, das die Beamten seit 45 Jahren…, unzulässiger
Weise im Bundestag und den politischen Ämtern des Deustchen Staates sitzen…!
Wenn Richter Müller diese Prüfung aber NICHT befürwortet…, bleibt alles wie es ist…, dann
wird nämlich NICHTS geprüft.
Das ist der Zusammenhang den das BVG erkennen sollte…, denn wer so nahe bei den
Politikern ist wie Richter Müller…, kann doch NICHT die Prüfung eines Sachverhaltes
befürworten…, der im Endeffekt alle Beamten aus ALLEN BERUFS-politischen Ämtern des
Deutschen Staates dazu zwingt, in Zukunft, bei Übernahme BERUFS-politischer Macht, ihren
alten Beamten-Job, endgültig aufzugeben. Hier kann man die Befangeheit, bereits
voraussetzen und die Fakten stützen das belastbar.
Und genau diese Zusammenhänge…, sollte das BVG „bei vernünftiger Würdigung aller Umstände“
schon erkennen können …, das steht nämlich deutich im Befangenheitsantrag und sogar in der
Zeitung : https://www.wndn.de/tholey-bundesverfassungsrichter-peter-mueller-mahnt-
besseren-lebensschutz-an/
Des weiteren gibt es im befagenheitsantrag noch einen zweiten punkt, der die
Rehtsstaatlichkeit der Wahlprüfung betrifft und das ist die Zusammenlegung von
Wahlbeschwerden.
Ich habe 2019, insgesamt mit einen Abstand von 2 Wochen, zwei grundverschiedenen
Wahlbeschwerden eingereicht. Die eine kennen Sie jetzt und die andere stellt die Frage bis zu
welchem Prozentsatz die Briefwal noch legal ist.
Das hat auch ausdrücklich NICHTS mit Donald Trump zu tun, denn als ich anfing diese Frage zu
stellen…, gab es noch keinen Trump in der Politik.
Diese Frage nach der mengenmäßigen Zulässigkeit einer Briefwahl, wurden schon in 3 Urteilen
des BVG bearbeitet und die mengenmäßige Beschränkung wird dort auch angedeutet aber
NICHT konkretisiert. Meine diesbezügliche Wahlbeschwerde fordert einfach nur eine
Mengenangabe in % für die Zulässigkeit der Briefwahl…, denn 100% Briefwal ist 100% ILLEGAL
in Deustchland und da die Zahlen der Briefwahl förmlich explodieren…, seit die
begründungslose Briefwahl eingeführt wurde, muss es auch eine Grenze für Briewahl geben.
Meine Briefwahl Wahlbeschwerde und die hier aufgezeigte Beamtenoligarchie
Wahlbeschwerde haben ausdrücklich NICHTS miteinander zu tun… und trotzdem hat der
Bundestagswahlprüfungsausschuss, in seiner Willkür, diese beiden grundverschiedenen
Wahlbeschwerden zusammengelegt und NUR eine einzige Verfahrensnummer (EU-WP 31/19)
dazu vergeben!
Das bedeutet ich muss jetzt bei jeder Einabe und Erklärung immer aufzeigen für welche der
beiden Wahlbeschwerden ich gerade vortrage…, denn beide haben ja die GLEICHE
Verfahrensnummer und sind grundverschiedene Sachverhalte.
Dadurch wird das offizielle Handeln der Wahlbeschwerden erheblich erschwert und das ist
offensichtlich ein glatter Verstoß gegen dien GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ…, denn da alle
Wahlbeschwerden formal zwingend GLEICH behandelt werden müssen, war die
Zusammenlegung ILLEGAL und jede Wahlbeschwerde muss eine eigene unverwechselbare und
eindeutig identifizierbare Verfahrensnummer erhalten.
Zwei grundverschiedene Wahlbeschwerden unter einer Verfahrenasnummer zusamenzulegen
ist offensichtlich eine vorsätzliche Klageerschwernis (Abstrafung) für den Beschwerdeführer
und das ist NICHT rechtsstaatlich legitimiert.
Auch das wischt der Berichterstatter einfach vom Tisch und ich beklage das im
Befangenheitsantrag…, aber das BVG ignoriert es einfach… Kein Wort dazu. Warum…, das ist
ein bewiesener Wahlprüfungsfehler, der ausreicht die Wahlprüfung erfolgreich anzufechten.
Das alles kann man NUR erklären, wenn man voraussetzt, das hier kein Aufsehen erregt
werden soll…. So lange der Befangenheitsantrag abgebügelt wird…, interesiert sich die Presse
NICHT für den Sachverhalt…, aber wenn dem Befagenheitsantrag stattgegeben würde…, wäre
das völlig anders.
Wo kein Aufsehen, da keine Presse und somit bleibt alles wie es ist….
Helfen Sie mit das aufzuklären!
Das ist der vorläufige Höhpunkt…, der dritte Befangehtsantrag gegen enen Verfassubgsrichter der
sich aufführt wie ein Berufsolitiker im Wahlkampf wird wachsweich zurückgewiesen…, stellen Sie
sich mal vor ein ungarischer Verfassungsrichter hält auf einem Neujahrsempfang der Orban
Partei, Lobesreden auf die Regierung….